UKibeG: Nachbesserungsarbeiten sind dringend notwendig
Der Ständerat hat beschlossen, auf den Entwurf des Bundesgesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung einzutreten. Zugleich hat er viele für kibesuisse relevante Artikel gestrichen. Der Verband fordert deshalb, in der weiteren parlamentarischen Behandlung der Vorlage unbedingt nachzubessern. Das Stöckli wird die Detailberatung in der dritten Sessionswoche fortführen.
Ständerat tritt auf Vorlage ein
Das Positive aus Sicht von kibesuisse gleich vorweg: Der Ständerat ist mit 27 zu 15 Stimmen bei 1 Enthaltung auf den von seiner Bildungskommission (WBK-S) ausgearbeiteten Entwurf des Bundesgesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (UKibeG) eingetreten. Diesem Entscheid ging eine rege Debatte voraus. Damit befürwortet die kleine Kammer grundsätzlich die Einführung einer Betreuungszulage, damit die Eltern bei den Betreuungskosten entlastet werden.
Pädagogische Qualität und Kinder mit Behinderungen nicht berücksichtigt
Weniger erfreulich aus Verbandssicht ist der Wegfall der Programmvereinbarungen. Der Ständerat hat sich gegen den Antrag der Mehrheit der WBK-S gestellt und mit Stichentscheid des neu gewählten Ratspräsidenten Andrea Caroni (FDP, AR) beschlossen, die Programmvereinbarungen aus der Vorlage zu streichen. Darin enthalten waren Artikel zur Schliessung von Angebotslücken, zur Schaffung von institutionellen Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderungen oder zur Verbesserung der pädagogischen und betrieblichen Qualität der Betreuungsangebote. Insbesondere letzter Artikel ist für kibesuisse essenziell, denn die positiven Effekte der familienergänzenden Bildung und Betreuung stellen sich nur bei einer guten pädagogischen Qualität ein.
Geltungsbereich gekürzt
Für kibesuisse wäre es ebenfalls wichtig gewesen, den Geltungsbereich bis zur Vollendung des 12. Altersjahrs auszudehnen, denn die Mehrheit der Schulkinder ist bis zum Ende der Primarstufe auf die familienergänzende Bildung und Betreuung angewiesen. Der entsprechende Antrag der Minderheit der WBK-S für eine Altersgrenze von zwölf Jahren hatte aber keinen Erfolg. Gestrichen wurden ebenfalls die Massnahmen zur Weiterentwicklung der Politik der frühen Förderung in den Kantonen.
Haus mit Dach, aber ohne Fundamente
Ständerätin und kibesuisse-Präsidentin Franziska Roth zeigte sich nach der Debatte konsterniert. «Mit der Streichung der Programmvereinbarungen entzieht sich der Bund seiner Verantwortung bei der Finanzierung. Es ist wie einem Haus ein Dach aufzusetzen und zugleich die Fundamente wegzunehmen», moniert sie. Deshalb fordert sie, das Modell der Betreuungszulage in der weiteren parlamentarischen Behandlung zu korrigieren und zu ergänzen.
Weitere Beratung noch in dieser Wintersession
Dazu hat der Ständerat selber die Möglichkeit, denn er konnte die Detailberatung zur Vorlage nicht abschliessen, diese soll in der dritten Woche dieser Wintersession fortgesetzt werden. Offen ist insbesondere noch, ob der Bund sich mit maximal 200 Millionen Franken an der Finanzierung beteiligen soll, wie es die Minderheit der WBK-S beantragt. Vom Nutzen der familienergänzenden Bildung und Betreuung profitieren alle: Bund, Kantone, Gemeinden, Eltern und Arbeitgebende. Es ist daher aus Sicht von kibesuisse nur fair, wenn sich alle anteilsgerecht an der Finanzierung beteiligen.