11.12.2024

UKibeG: Chance zur Nachbesserung verpasst

Heute hat der Ständerat die Detailberatung des Entwurfs des Bundesgesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (UKibeG) abgeschlossen. Der Ständerat möchte eine Betreuungszulage einführen und gleichzeitig die Bundesfinanzierung zurückziehen. Zudem hat er definitiv die Programmvereinbarungen gestrichen, die entscheidend für Qualität und Inklusion sind. Leider hat die kleine Kammer ihre Chance verpasst, das Modell der Betreuungszulage zu korrigieren und zu ergänzen. Nun liegt der Ball wieder beim Nationalrat.

Angeblicher «Geldsegen» entspricht nicht der Wahrheit

Mit 27 zu 14 Stimmen hat der Ständerat schliesslich dem Entwurf des Bundesgesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (UKibeG) zugestimmt, der mittels einer Betreuungszulage die Kosten der Eltern reduzieren soll. Die NZZ schreibt, der Ständerat hätte durch diesen Beschluss einen «Geldsegen für Eltern» eingeführt, welcher von der Wirtschaft finanziert werden müsse. Dies ist aus zwei Gründen falsch. Einerseits sieht die Realität anders aus: Die finanzielle Belastung der Eltern würde sich durch die neu eingeführte Betreuungszulage nur minimal reduzieren. Konkret würden die monatlichen Betreuungskosten bei fünf Tagen pro Woche um maximal 500 Franken sinken. Andererseits entscheiden die Kantone über die Finanzierung der Betreuungszulagen – eine alleinige Finanzierung durch die Arbeitgebenden ist also unwahrscheinlich.

Der Bund soll auch seinen Beitrag leisten

Im Gegensatz zum Nationalrat hat der Ständerat beschlossen, die Finanzierung der Betreuungszulage durch den Bund abzulehnen. Dadurch müssen die Kantone die gesamten Kosten allein tragen. Nach der Eintretensdebatte von letzter Woche hatte kibesuisse in einer Medienmitteilung gefordert, dass der Ständerat die Vorlage dringend korrigieren und ergänzen sollte. Diese Chance wurde jedoch verpasst. Insbesondere bedauert der Verband, dass der Antrag der Minderheit der ständerätlichen Bildungskommission abgelehnt wurde. Dieser verlangte, dass sich der Bund mit bis zu 200 Millionen Franken beteiligen soll, wenn dies auch die Kantone tun. Bund, Kantone, Gemeinden, Eltern und Arbeitgebende: Alle profitieren vom Nutzen der familienergänzenden Bildung und Betreuung. Es ist daher aus Sicht von kibesuisse nur fair, wenn sich alle anteilsgerecht an der Finanzierung beteiligt hätten.

Weniger Chancengerechtigkeit für die Jüngsten unserer Gesellschaft

Durch die Programmvereinbarungen hätten die Kantone einen Anreiz gehabt, Angebotslücken zu schliessen, institutionelle Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen zu schaffen oder die pädagogische und betriebliche Qualität der Betreuungsangebote zu verbessern. Wie zentral die Qualifikation des Personals, genügend Zeit für die pädagogische Arbeit und eine enge Zusammenarbeit mit den Familien für eine gute pädagogische Qualität sind, hat die kürzlich veröffentlichte kibesuisse-Umfrage gezeigt. Kurz: Der Entscheid des Ständerates ist ein Schritt zurück – und eine verpasste Chance für mehr Chancengerechtigkeit, Inklusion und Qualität.

Nun liegt der Ball wieder beim Nationalrat

Das UKibeG ist nicht nur eine Wirtschaftsvorlage, sondern auch eine gesamtgesellschaftliche Vorlage: Es geht dabei um nichts weniger als um die Zukunft unserer Gesellschaft. kibesuisse hofft nun, dass der Nationalrat den Druck für die Durchsetzung einer zukunftsfähigen Vorlage aufrechterhält und insbesondere zwei Forderungen in den Gesetzesentwurf wieder aufnimmt. Erstens braucht es die Mischfinanzierung, d.h. auch der Bund muss seinen finanziellen Beitrag leisten. Zweitens müssen die Programmvereinbarungen wiedereingeführt werden. Dies bedeutet konkret, dass finanzielle Mittel zur Verbesserung der pädagogischen und betrieblichen Qualität der Betreuungsangebote gewährt, die Angebotslücken geschlossen und Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen geschaffen werden sollen.

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