13.05.2024

Stadt Luzern: Wegweisendes Bundesgerichtsurteil zugunsten der Qualität in der Branche

Eine Kita hat gegen die Qualitätsvorschrift der Stadt Luzern geklagt, wonach in jeder Kita mindestens eine tertiär ausgebildete Betreuungsperson arbeiten muss. Das Bundesgericht hat nun zugunsten der Stadt entschieden: Die Qualitätsrichtlinien würden zwar ein wenig in die Wirtschaftsfreiheit eingreifen, dies sei aber verhältnis- und verfassungsmässig. Mit Blick auf die Qualität in der familienergänzenden Bildung und Betreuung begrüsst kibesuisse das Urteil.   

In der Stadt Luzern sind seit dem 1. Januar 2019 die revidierten Qualitätsrichtlinien für Kitas (QRL Kitas) in Kraft. Diese sehen unter anderem vor, dass in jeder Kita mit Sitz in der Stadt Luzern mindestens eine ausgebildete Betreuungsperson über einen anerkannten Abschluss auf Tertiärniveau verfügen muss, beispielsweise ein HF-Diplom in Sozial- oder Kindheitspädagogik. Bei 30 belegten Betreuungsplätzen muss eine tertiär ausgebildete Betreuungsperson zu 100 Stellenprozent angestellt sein. Bei weniger oder mehr belegten Plätzen gilt das prozentuale Verhältnis. Für diese Regelung gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2024. 

Eingriff ist zulässig 

Diese Vorgaben der Stadt Luzern für die Qualität in der familienergänzenden Bildung und Betreuung focht eine Kita an und ging dafür sogar bis vor das Bundesgericht. Sie argumentierte damit, dass diese Verpflichtung die Wirtschaftsfreiheit verletzen würde. Nun hat das Bundesgericht der Stadt Luzern recht gegeben und die Beschwerde der Kita abgewiesen. In seinem Urteil hält es fest, dass die Qualitätsvorgaben die Wirtschaftsfreiheit ein wenig verletzen würden. Diese Einschränkung sei jedoch verhältnis- und verfassungsmässig. 

Im Urteil wird auch ausgeführt, dass der Kindesschutz ein öffentliches Interesse ist, das einen Grundrechtseingriff rechtfertigt. Weiter kann durch eine Ausbildung auf Tertiärstufe erworbenes Wissen zur Qualitätssicherung und -steigerung in der familienergänzenden Bildung und Betreuung beitragen. Dies ermöglicht es Kitas, sich wissenschaftlich und fachlich fundiert weiterzuentwickeln. 

Auch die Finanzierung mitdenken 

kibesuisse begrüsst explizit das Urteil des Bundesgerichts. «Aus Sicht des Kindeswohls ist ein ausgewogener Skill-Grade-Mix in den Kitas wichtig», unterstreicht Simone Sprecher, Leiterin Region Zentralschweiz. «Zugleich reicht es nicht, einzig die Qualitätsansprüche heraufzusetzen, ohne dass die Finanzierung dieser Qualität sichergestellt ist.». Ebenso wie die Stadt Luzern hofft der Verband, dass nach diesem wegweisenden Bundesgerichtsurteil nun weitere Gemeinden und Kantone nachziehen und gemeinsam mit einer gesicherten Finanzierung höhere Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung der Betreuungspersonen stellen.

Medienmitteilung der Stadt Luzern vom 7. Mai 2024: «Bundesgericht entscheidet zugunsten Stadt Luzern: Qualitätsvorgabe für tertiär ausgebildete Fachperson in Kitas ist rechtens»