Kibesuisse begrüsst, dass bei der Totalrevision des Betreuungsreglements FEBR der Stadt Bern mit der Anerkennung der Freiwilligenarbeit als zusätzlichem Bedarfsgrund, mit der abgestuften Beteiligung an den Mahlzeitenkosten, mit dem allgemeinen Zuschlag und mit der Abfederung der Kosten der Säuglingsbetreuung die Stadtberner Eltern signifikant entlastet werden sollen. Der Verband nimmt zu einzelnen Artikeln konkret Stellung und gibt weitere Hinweise.
Kibesuisse begrüsst das mit der von Matthias Aebischer eingereichten parlamentarischen Initiative beabsichtigte und notwendige Engagement des Bundes im Bereich der Politik der frühen Kindheit sehr. Ebenso unterstützt kibesuisse uneingeschränkt das Ziel, die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) stärker in der Bildungspolitik zu verankern.
Gleichzeitig zeigt die Anknüpfung der Initiative beim Kinder- und Jugendförderungsgesetz eine strukturelle Problematik auf. Da die Politik der frühen Kindheit an der Schnittstelle von Bildungs-, Sozial, Gesundheits- und Integrationspolitik liegt, fehlt eine eindeutige Zuständigkeit. Dies verunmöglicht eine stringente und konsequente Strategie der FBBE.
Im Weiteren äussert sich kibesuisse mit Verbesserungsvorschlägen zur konkreten Umsetzungsidee der Initiative.
Kibesuisse begrüsst sehr, dass der Kanton St. Gallen die steuerlichen Bruttomehrerträge vollständig in die Förderung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung investieren möchte und dabei alle drei institutionellen Betreuungsformen – Kindertagesstätten, schulergänzende Tagesstrukturen sowie Tagesfamilien – berücksichtigen wird. Ebenfalls begrüsst der Verband grundsätzlich, dass die Verwendung der Kantonsbeiträge klar definiert wird und diese zur Reduktion der Elterntarife genutzt werden sollen, um Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu entlasten.
Wir bedauern allerdings, dass der Kanton St. Gallen das neugeschaffene Fördersystem nicht dazu nutzt, um neben der kantonsübergreifenden Senkung der Elternbeiträge auch die Qualität der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung zu fördern. Der Gesetzesentwurf ist u.E. mit dem alleinigen Fokus auf die Tarifreduktion für Eltern zu einseitig und lässt den wichtigen Aspekt der Qualitätsförderung in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung und damit die Perspektive auf das Wohl der Kinder völlig ausser Acht.
Zur vollständigen Stellungnahmen
Das Postulat «Krippen stärken statt schwächen» fordert den Regierungsrat dazu auf, die Voraussetzungen für die Bewilligung von Kindertagesstätten - insbesondere auch Anforderungen an die Qualifikation des Personals und an den Betreuungsschlüssel - auf ein Minimum zu reduzieren und flexibler zu gestalten, um so die Kosten für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung zu senken. In einer gemeinsam verfassten Stellungnahme äussern kibesuisse Verband Kinderbetreuung Schweiz, der Verein QualiKita und das Marie Meierhofer Institut für das Kind (MMI) ihre Bedenken gegenüber dem undifferenzierten Postulat.
Stellungnahmen in den Medien:
- Tages Anzeiger - Krippen-Regeln sollen fallen – Verbände protestieren
- Reinhören auf Radio 1 - Kompakt am Abend (16.09.2019) (4:10)
Thema in den Medien:
Die kibesuisse Region Zentralschweiz nimmt Stellung zur Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf über die familienergänzende Kinderbetreuung und zur Vollzugsverodnung zum Kinderbetreuungsgesetz.
Der Verband begrüsst sehr, dass der Kanton Nidwalden seine finanziellen Beiträge künftig an eine umfassende und zertifizierte Qualität der Institutionen und an die Ausbildung von Fachpersonen knüpfen möchte. Mit Bedauern stellt er hingegen fest, dass die finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von schulpflichtigen Kindern in Tagesfamilien weiterhin ausbleiben soll.
Im Rahmen der Vernehmlassung zur neuen «Verordnung über die Tagesfamilien und Kindertagesstätten» hat kibesuisse – unter intensivem Einbezug der Zürcher Mitglieder mit Tagesfamilien- und Kindertagesstättenbetreuung – eine Stellungnahme eingereicht. Kibesuisse erachtet den vorliegenden Vernehmlassungsentwurf als überarbeitungsbedürftig. Insbesondere die fehlende Differenzierung zwischen der institutionellen Tagesfamilienbetreuung und den selbständig erwerbstätigen Tagesmüttern und Tagesvätern, sowie die Zementierung der vermeintlichen «idealen Regelkita» erachtet der Verband als nicht qualitätsfördernd.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.vernehmlassungen.zh.ch (Suchbegriff «Tagesfamilien») verfügbar.
Zur Stellungnahme von kibesuisse
kibesuisse nimmt in der brancheninternen Anhörung Stellung zu den Entwürfen der Rahmenlehrpläne.
kibesuisse, Region Zürich, nimmt Stellung zur hängigen Anfrage von Monika Wicki (SP, Zürich) und Karin Fehr (Grüne, Uster) betreffend «Gefahr der Ausnützung von Praktikantinnen und Praktikanten erkannt – Was leisten die Richtlinien der TPK zum Umgang mit Einführungspraktika tatsächlich?» vom 17. Dezember 2018.
Kibesuisse nimmt im Fragebogen zur Anhörung Revision Fachfrau/Fachmann Betreuung Stellung.
Kibesuisse erachtet die im Kanton Bern ab 2019 geplante Umsetzung auf ein Subventionsmodell in der Kinderbetreuung mittels Betreuungsgutscheinen als wichtigen und zeitgerechten Schritt, kritisiert jedoch die Vorgabe der Regierung, dass dieser Schritt kostenneutral umzusetzen sei, was nur zu Lasten der Qualität und mit Erhöhung der Elterntarife erfolgen kann.
Kibesuisse erachtet die im Kanton Bern ab 2019 geplante Umsetzung auf ein Subventionsmodell in der Kinderbetreuung mittels Betreuungsgutscheinen als wichtigen und zeitgerechten Schritt, kritisiert jedoch die Vorgabe der Regierung, dass dieser Schritt kostenneutral umzusetzen sei, was nur zu Lasten der Qualität und mit Erhöhung der Elterntarife erfolgen kann.
Der Verband begrüsst es sehr, dass ein weiterer Kanton ein Frühförderkonzept umsetzen wird.
Zur Stellungnahme
Seit 14 Jahren unterstützt der Bund die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen mit der sogenannten Anstossfinanzierung. Anfang 2019 sollen diese Bundessubventionen für Kindertagesstätten definitiv auslaufen, die finanzielle Verantwortung soll zukünftig bei Kantonen und Gemeinden liegen.
Kibesuisse empfiehlt den Nationalrätinnen und Nationalräten ein JA zur Verlängerung des Kredits, respektive eine Annahme des Antrags der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur.
Informationsblatt Pa.Iv. 17.497
Mehr zum Thema im St. Galler Tagblatt
Ende Januar 2017 hat das Waadtländer Parlament die Revision des Tagespflegegesetzes (LAJE) genehmigt. Die interkommunale Arbeitsgruppe für schulergänzende Betreuung (EIAP) wurde damit beauftragt, einen neuen Bezugsrahmen für die schulergänzende Betreuung zu schaffen. Betroffene Akteure haben sich zu einem Kollektiv zusammengeschlossen, da sie einen Qualitätsabbau vom bis zum 4. Juni in die Vernehmlassung genommenen Projekt befürchten. Als Verband Kinderbetreuung Schweiz hat kibesuisse Stellung genommen und die Forderungen des Waadtländer Kollektivs unterstützt.
Stellungnahme von kibesuisse (französisch)
Pressemitteilung (Avenir Social, Apé, Société pédagogique vaudoise) (französisch)
Petition « Pour un accueil parascolaire sûr et de qualité » (französisch)
Online Petition « Pour un accueil parascolaire sûr et de qualité » (französisch)
Die Vorstände von SAVOIRSOCIAL und SPAS haben 2015 eine grosse Revision der vier Rahmenlehrpläne der höheren Fachschulen Kindererziehung, Sozialpädagogik, Sozialpädagogische Werkstattleitung sowie Gemeindeanimation in Auftrag gegeben.
Folgende Ziele werden mit dem Projekt verfolgt:
- Der Revisionsbedarf ist pro Rahmenlehrplan bezüglich Tätigkeit und Berufsfeld sowie insgesamt im Sozialberich systematisch analysiert und definiert.
- Die Eckwerte für die Überarbeitung der Rahmenlehrpläne sind definiert.
- Die Rahmenlehrpläne sind inhaltlich und formell überarbeitet.
- Die Rahmenlehrpläne sind von der Trägerschaft erlassen und vom SBFI genehmigt.
Wir wurden von SAVOIRSOCIAL zu einer ersten brancheninternen Anhörung eingeladen und haben dazu Stellung genommen. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie bei SAVOIRSOCIAL.
Im Kanton Zug soll das Gesetz über die familienergänzende Betreuung einer Revision unterzogen werden. Kibesuisse begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen, bittet jedoch zu beachten, dass sich die Herausforderungen im Alltag der Betreuungseinrichtungen dadurch teilweise lediglich verschieben und nicht vollumfänglich gelöst werden können.
Aus diesem Grund möchte kibesuisse die Anwendung der Verbands-Richtlinien für die Betreuung in Kindertagesstätten empfehlen, die 2016 mit einem neuen Ansatz herausgegeben wurden, der den vielfältigen Entwicklungen in der Branche Rechnung trägt.
Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern will künftig Beiträge für Betreuungsangebote für Kindergarten- und Schulkinder während der Ferienzeit leisten.
Kibesuisse ist der Ansicht, dass diese Gesetzesänderung in die richtige Richtung geht, aber wichtigen Aspekten zu wenig Rechnung trägt. Der Kanton Bern soll Beiträge leisten damit Gemeinden künftig Betreuungsangebote während der Ferienzeit anbieten können, bereits bestehnde Angebote sollen unterstützt werden.
Damit sich Familien die Ferienbetreuung leisten können, ist eine einkommensabhängige Tarifgestaltung, gekoppelt mit den „ ASIV-Normkosten“ nötig. Kibesuisse ist der Ansicht, dass die Kostenbeteiligung des Kantons an der Betreuung während der Ferienzeit gleich hoch sein muss wie die Kostenbeteiligung an der Betreuung während der Schulzeit.
Die Stadt möchte mit der Schaffung von 620 neuen subventionierten Betreuungsplätzen bis Ende 2018 "Lücken in der Kinderbetreuung schliessen" (Strategie-Schwerpunkt). Kibesuisse begrüsst diese Entwicklung sehr, da der Anteil an subventionierten Plätzen trotz der hohen Gesamtsumme in der Stadt Zürich vergleichsweise gering ist, empfiehlt dennoch die Vorlage zur Überarbeitung zurückzuweisen, da diese mit Versorgungsengpässe und einm drohenden Qualitätsabbau verbunden sind. 67 Betriebe mit über 2’500 Betreuungsplätzen haben die Stellungnahme des Verbandes mitunterzeichnet.
Weitere Informationen im Factsheet zur Stellungnahme von kibesuisse zur vom Sozialdepartement angestrebten Revision der Verordnung der familienergänzenden Kinderbetreuung in der Stadt Zürich.
Am 31. Mai 2017 stimmte der Gemeinderat mit 100:20 Stimmen für die Teilrevision Kinderbetreuungsverordnung.
Im Regierungsratsbeschluss vom 16. November 2016 wurde die angepasste Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) definitiv verabschiedet. Teil der geänderten Verordnung war auch die Anpassung des Betreuungsfaktors für Schulkinder von 1 .0 auf 0.75 im Bereich der Kindertagesstätten und der Tagesfamilien (Art. 16 Abs. 2 (geändert) und Art. 19a (neu)). Da die beiden Betreuungsformen in Bezug auf Kindergruppe und Betreuungspersonal sehr unterschiedlich funktionieren, empfiehlt kibesuisse dringend von einer Umsetzung des Artikels 16 A bs. 2 für Tageseltern abzusehen und für die Tagesfamilienbetreuung den Faktor 1 .0 auch für Kindergarten - und Schulkinder zu belassen.
Verzicht der Anpassung des Betreuungsfaktors für Schulkinder von 1 auf 0.75 in der Tagesfamilienbetreuung (Abstimmungsprotokoll 28. März 2017)
Zur Motion 011-2017 von Gabi Schönenberger (Schwarzenburg, SP)
Zur Antwort auf Motion 011-2017 des Grossen Rates
Zur Medienmitteilung von KIBE Region Huttwil, 23. Feburar 2017
Zur kibesuisse-Stellungnahme vom 06.07.2016 zu den Veränderungen der Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) 2017
Der Kanton St. Gallen veröffentlicht einen ersten Entwurf der Richtlinien für die Bewilligung von Kindertagesstätten. Kibesuisse begrüsst die Anpassung der Richtlinien and die kibesuisse-Richtlinien, weisst aber auf die Vernachlässigung einiger wichtiger Aspekte hin.
Kibesuisse empfindet den Entwurf des neuen Tagesbetreuungsgesetzes des Kantons Basel-Stadt sehr gelungen und wegweisend für andere Schweizer Kantone, verweist allerdings auf einige Defizite.
Mehr Informationen im Fragebogen zur Vernehmlassung.
Eine Zusammenfassung der Vernehmlassungsresultate finden Sie hier
Kibesuisse hat am 06.07.2016 Stellung zu den Veränderungen der Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) 2017 bezogen.
Im Kanton Zürich sollen Tagesschulen gefördert werden. Der Regierungsrat schickt einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung.
Kibesuisse hat im Juli 2016 an der Vernehmlassung zur Änderung des Volksschulgesetzes im Kanton Zürich teilgenommen und dazu eine Stellungnahme verfasst.
Kibesuisse hat am 30. November 2015 Stellung zum Reformkonzept FaBe bezogen.
Kibesuisse machte in einer Vernehmlassungsantwort am 13. November 2015 seine Haltung zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung transparent.
Kibesuisse hat am 07. April 2014 zum Entwurf des Gesetzes zur familienergänzenden Kinderbetreuung in Basel-Land Stellung genommen.
Kibesuisse hat am 24. März 2014 zur Änderung des schweizerischen Zivilgesetzbuches (Kindesschutz) Stellung genommen.
Der Nationalrat befürwortet am 28.11.2017 die Erweiterung der Meldepflicht auf alle Fachpersonen, die beruflich mit Kindern in Kontakt stehen. Lehrer und Sozialarbeiter kennen bereits heute eine Meldepflicht, wenn sie das Kindeswohl gefährdet sehen. Neu sollen auch Mitarbeiterinnen in Kindertagesstätten dazu verpflichtet werden.
Kibesuisse hat am 5. März 2014 zum neuen Kinderbetreuungsgesetz im Kanton Aargau Stellung genommen.
Verband in den Medien
Auch in den Medien bezieht kibesuisse Stellung zu aktuellen Themen rund um die familien- und schulergänzende Betreuung.