07.01.2025

Medienmitteilung: Kanton Luzern: Gegenentwurf zur «Kita-Initiative» ist noch nicht ausgereift

Der Luzerner Regierungsrat hat die Botschaft des kantonalen Kinderbetreuungsgesetzes als Gegenentwurf zur Kita-Initiative vorgelegt. Trotz einiger positiver Aspekte überwiegen aus Sicht von kibesuisse die Nachteile wie beispielsweise die ungenügenden Qualitätskriterien. Der Verband fordert deshalb den Luzerner Kantonsrat dazu auf, in der Behandlung den Gesetzesentwurf anzupassen. 

Handlungsbedarf ist klar

Dass im Kanton Luzern dringend Handlungsbedarf in der familienergänzenden Bildung und Betreuung besteht, ist unbestritten. Bisher tragen ausschliesslich die Gemeinden die Verantwortung für diesen Bereich, und zur Qualität und Finanzierung gibt es keine kantonale Gesetzgebung. Zudem unterstützen nur 57 von 80 Gemeinden die Erziehungsberechtigten mit Betreuungsgutscheinen. 

Wie viel kostet ein Betreuungstag? 

Deshalb begrüsst kibesuisse, dass der Kanton Luzern endlich ein kantonales Kinderbetreuungsgesetz schaffen will. Der vorliegende Entwurf weist allerdings erhebliche Schwächen auf. So weist der Regierungsrat in seiner Botschaft einerseits darauf hin, dass ein Kita-Betreuungstag 154 Franken pro Tag kostet. Andererseits geht er bei der Höhe der Betreuungsgutscheine von 130 Franken pro Tag aus. «Das ergibt keinen Sinn», kritisiert Sabina Moor, Leiterin Region Zentralschweiz bei kibesuisse.

Qualitätskriterien sind überholt 

Obwohl der Regierungsrat betont, wie wichtig die Betreuungsqualität für die Kinder und faire Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden sind, definiert er die Qualitätskriterien des Verbands der Luzerner Gemeinden (VLG) als verbindlich. Für kibesuisse ist dies völlig unzureichend: Diese Kriterien bilden bestenfalls den Ist-Zustand der Branche ab. «Niemand spricht sich gegen Qualität aus. Wenn es aber darum geht, was es dafür braucht und was sie kostet, sieht es anders aus», bemängelt Moor. Konkret bedeutet Qualität in der familienergänzenden Bildung und Betreuung ausreichende Fachpersonen, faire Löhne, bezahlte Büroarbeit und Sitzungen, qualifizierte Führungspersonen und nicht zuletzt genug Platz für die Kinder. 

Engagierte Gemeinden und Betriebe werden bestraft 

Gemäss dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen Gemeinden, die höhere Qualitätsanforderungen stellen, sowohl die Bewilligung und Aufsicht selbst übernehmen als auch die dadurch verursachten Mehrkosten selbst tragen. Das ist aus Sicht von kibesuisse irritierend: «Damit bestraft der Kanton nicht nur die Gemeinden, die sich für Qualität einsetzen, sondern auch die Betriebe, die Arbeitnehmenden und vor allem die Kinder», betont Moor. Der Kantonsrat ist in der kommenden parlamentarischen Behandlung gefordert, diese Punkte zu überarbeiten. 

Neu beteiligt sich der Kanton an der Finanzierung 

Im Gesetzesentwurf ist eine je hälftige Finanzierung der Betreuungsgutscheine durch den Kanton und die Gemein-den vorgesehen. Bisher liegt die Finanzierung ausschliesslich bei den Gemeinden. kibesuisse begrüsst die Beteiligung wie auch den Aufbau eines kantonalen Kompetenzzentrums und die Übernahme der Bewilligungs- und Aufsichtstätigkeit durch den Kanton, die spezifische Fachkompetenz erfordert. Damit schafft der Kanton Rechtssicherheit und -gleichheit. 

Kinder mit erhöhtem Betreuungsaufwand berücksichtigt 

Positiv hervorzuheben ist auch, dass der Gesetzesentwurf die finanzielle Abgeltung der Betreuung von Kindern mit erhöhtem Betreuungsaufwand auf Tagesfamilienorganisationen ausdehnen will. Dass nur private Tagesfamilienorganisationen neu der Bewilligungspflicht und Aufsicht durch den Kanton unterstellt werden sollen, ist jedoch nicht zielführend. Die Organisationsform lässt keinen Rückschluss auf die Qualität zu. 

Zur Medienmitteilung von kibesuisse 

Zur Medienmitteilung des Kantons Luzern vom 7. Januar 2025: «Regierungsrat verabschiedet Botschaft zur Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» und Gegenentwurf»