03.02.2025

Kanton Zug: Neue gesetzliche Vorgaben

Der Zuger Kantonsrat stimmt der Änderung des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung und der Änderung des Schulgesetzes zu. Die Vorlage untersteht dem fakultativen Referendum, das am 7. April 2025 abläuft. Mit der vorgesehenen Kostenbeteiligung von einem Drittel an den Gesamtkosten wird der Kanton Zug einen schweizweit vorbildlichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit/Ausbildung und Familie leisten. Bedauerlicherweise verpasst der Kanton es aber, die Qualitätsentwicklung der Betreuung zu verankern. Ebenso wäre die Schaffung einer kantonalen Fachstelle für die Aufsicht und Bewilligung der Betriebe wichtig gewesen. Nun werden weiterhin die Gemeinden selbst diese Aufgaben übernehmen.

Zuger Kantonsrat spricht mehr Geld für die Kinderbetreuung, SRF, 30.01.2025