17.03.2025

Kanton Zürich: Regierungsrat gegen kantonale Beteiligung an Betreuungskosten

Nach über zwei Jahren Verzögerung hat der Regierungsrat den Entwurf zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vorgelegt. Dieser sieht vor, die kantonalen Beiträge zu kürzen und Kann- statt Muss-Formulierungen einzubauen. kibesuisse spricht sich kategorisch gegen die vorgeschlagene Lösung des Regierungsrats aus und fordert den Kantonsrat auf, hier über die Bücher zu gehen.

Vor über zwei Jahren legte die Zürcher Bildungsdirektion den Entwurf zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) vor, die eine kantonale Kostenbeteiligung an der familienergänzenden Bildung und Betreuung vorsah. Nach abgeschlossener Vernehmlassung, an der sich der Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) mit einer Stellungnahme beteiligte, blieb die Vorlage aussergewöhnlich lange hängig. 

Kantonsrat soll nicht auf Vorlage eintreten 

Nun gab der Zürcher Regierungsrat in einer Medienmitteilung bekannt, dass er die stärkere Beteiligung an der familienergänzenden Bildung und Betreuung seitens Kanton ablehnt. Im vorgelegten Gesetzesentwurf wurden die kantonalen Beiträge massiv gekürzt und die wichtigsten Punkte zu Kann-Formulierungen umgewandelt. Zudem empfiehlt der Regierungsrat dem Parlament, auf die Gesetzesvorlage gar nicht erst einzugehen – ein äusserst seltener Vorgang. 

Klarer Affront gegenüber Branche und Eltern 

kibesuisse kritisiert diesen Entscheid aufs Schärfste. «Dass die familienergänzende Bildung und Betreuung nicht zu den Prioritäten des Regierungsrats gehört und die Vorlage mit einer Verweigerungstaktik behindert, ist ein Affront nicht nur gegenüber der Branche, sondern insbesondere gegenüber den Eltern», bemängeln die beiden kibesuisse-Regionalleiterinnen Liliane Grauer und Anina Oegerli. Eine stärkere Beteiligung des Kantons wäre ein wichtiger Schritt sowohl zur finanziellen Entlastung der Eltern als auch zur Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewesen. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Lösung hält an einer ungleichen Verteilung der Finanzierung fest, sodass der Zugang zu bezahlbaren Betreuungsangeboten weiterhin stark vom Wohnort der Familie abhängt. Dies gefährdet nicht nur die Chancengerechtigkeit, sondern auch die nachhaltige Finanzierung von qualitativ hochwertiger Bildung und Betreuung. 

Chance zur Korrektur ist gegeben 

kibesuisse setzt sich in der weiteren parlamentarischen Behandlung der Vorlage für eine nachhaltige und faire Gesetzeslösung ein, die Anbietende der familienergänzenden Bildung und Betreuung stärkt. Deshalb fordert der Verband den Kantonsrat dazu auf, hier korrigierend einzugreifen und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. 

Medienmitteilung des Zürcher Regierungsrats vom 13. März 2025: «Regierungsrat lehnt kantonale Mitfinanzierung der familienergänzenden Betreuung von Kleinkindern ab» 

Stellungnahme von kibesuisse vom 2. November 2022 zur Vernehmlassung über die Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Kanton Zürich