20.02.2025

Kanton St. Gallen: Botschaft zum total revidierten KiBG überwiesen

Wie der Medienmitteilung des Kantons St. Gallen zu entnehmen ist, hat die Regierung die Botschaft zur Totalrevision des Kinderbetreuungsgesetzes an den Kantonsrat überwiesen. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sind im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 22.25.02 abrufbar. 

Erfreulich ist, dass neu die schulergänzenden Tagesstrukturen – neben den Kindertagesstätten und den Tagesfamilienorganisationen – in das einheitliche Vergünstigungssystem aufgenommen werden. Dies hatte kibesuisse in der Stellungnahme gefordert, die der Verband im Vernehmlassungsprozess im Frühjahr 2024 einreichte. 

Mit einer Beteiligung von jeweils 10 Millionen Franken sowohl durch den Kanton als auch die Gemeinden soll ein Mindestumfang an Finanzierung definiert werden, um die Erziehungsberechtigten zu entlasten und ein vereinheitlichtes Vergünstigungssystem zu garantieren. Die Gemeinden sollen die einheitliche Grundvergünstigung mit kommunalen Zusatzvergünstigungen aufstocken können, indem sie die Betreuungseinrichtungen mit weiteren Finanzmitteln subventionieren. Dies kann zum Beispiel dazu dienen, um die Tarife weiter zu senken oder die Qualitätsentwicklung zu unterstützen. Damit wurde eine wichtige Forderung von kibesuisse, die Subventionierung so auszugestalten, dass sowohl die Erziehungsberechtigten entlastet werden als auch die Qualität in den Betreuungsangeboten verpflichtend mitfinanziert wird, nicht in die Botschaft integriert. 

Die Vorlage soll voraussichtlich in der Sommersession 2025 in erster Lesung beraten werden. Der Vollzug ist frühestens im Jahr 2027 vorgesehen.