Kanton Solothurn: Einführung der Betreuungsgutscheine ist ein positiver Schritt für Familien und Branche
Der Solothurner Kantonsrat hat mit 65 zu 29 Stimmen die Änderung des Sozialgesetzes beschlossen, die eine staatliche Mitfinanzierung für alle Formen der familienergänzenden Bildung und Betreuung (Kindertagesstätten, Tagesstrukturen und Tagesfamilien) umfasst. Neu beteiligt sich der Kanton an 40 Prozent der Nettokosten, während die Verantwortung weiterhin bei den Gemeinden liegt.
Für den Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) ist dies ein bedeutender Fortschritt, der die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern wird. Die Betreuungsgutscheine richten sich insbesondere an Eltern mit niedrigem Einkommen. Je geringer das Einkommen ist, desto höher ist der Beitrag des Staates. Familien mit einem Jahreseinkommen unter 40'000 bis 50'000 Franken werden die höchsten Zuschüsse erhalten. Ferner sind in der kantonalen Mitfinanzierung die finanziellen Mehraufwände zur Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen vollumfänglich enthalten.
kibesuisse begrüsst ausdrücklich die Einführung von Betreuungsgutscheinen, da sie den Familien mehr Flexibilität bei der Wahl der Betreuungseinrichtungen gibt. Für die Branche wiederum ist es ein positives Signal, dass der Kanton Solothurn Verantwortung übernimmt und sich aktiv an den Kosten beteiligt.