Neues Kinderbetreuungsgesetz im Kanton Aargau
Alle Eltern im Kanton Aargau können ab dem Schuljahr 2018/19 Subventionen für die familienergänzende Betreuung der Kinder beantragen.
Das Kinderbetreuungsgesetz verlangt, dass alle Aargauer Gemeinden berufstätige Eltern nach Bedarf finanziell unterstützen müssen, wenn diese ihre Kinder in einer familienergänzenden Kinderbetreuung betreuen lassen möchten. Dabei kann jede Gemeinde autonom entscheiden, wie viel Unterstützung sie sich für die familienergänzende Kinderbetreuung leisten kann und will. Die Unterschiede in der Umsetzung fallen dementsprechend sehr gross aus.
Das neue Gesetz entlastet zwar die Eltern, bedeutet aber Mehrausgaben bei den Gemeinden. Wobei eine für die Familien grosszügige Regelung sich auch als ein wichtiges Kriterium für erfolgreiches Standortmarketing erweisen könnte, sagt Amanda Wildi, Beraterin Fachstelle Kind und Familie sowie Vorstandsmitglied kibesuisse. Wildi berät im Auftrag des Kantons die Gemeinden bei der Umsetzung der Vorgaben, die das Gesetz macht.