12.06.2024

Kanton Thurgau: «Selektives Obligatorium vorschulische Sprachförderung» (SOVS) ist in der Umsetzung

Anfang Januar 2024 erhielten rund 3200 Erziehungsberechtigte im Kanton Thurgau erstmals ein Jahr vor Kindergarteneintritt den Elternbrief für die Sprachstandserhebung. Der Rücklauf der ersten Befragung ist mit 99% sehr hoch und zeigt das Interesse an der Sprachförderung auf. Rund 800 Kinder mit einem Sprachförderbedarf in der Zweitsprache Deutsch besuchen ab August 2024 verpflichtend für ein Jahr ein Angebot mit alltagsintegrierter Sprachförderung. Anbieter sind grundsätzlich schon bestehende Angebote wie Spielgruppen, Kitas, Tagesfamilien und schulergänzende Betreuung (Hort). Die für die Umsetzung verantwortlichen 72 Schulgemeinden schliessen in der Regel Leistungsvereinbarungen mit Anbietern im Gemeindegebiet ab. Wo dies nicht möglich ist, oder der Bedarf das Angebot übersteigt, bauen die Schulgemeinden neue Angebote auf.

Die pädagogischen Fachpersonen der Angebote der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) bereiten sich mit einer Weiterbildung im Umfang von mindestens 16 Stunden auf ihre Aufgabe vor. Kurse werden bis Sommer 2025 beim Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales (GfGs) in Weinfelden für Anbieter des SOVS kostenlos angeboten. Bei der Weiterbildung Sprache und Integration der IG Spielgruppen Bildung übernimmt der Kanton Thurgau einen Anteil an den Kosten. Informationen dazu finden Sie hier.

Umsetzung selektives Obligatorium vorschulische Sprachförderung (SOVS)