30.05.2024

Kanton St. Gallen: Vernehmlassung zum Gesetz über Beiträge für familienergänzende Kinderbetreuung (Totalrevision KiBG)

Die Regierung des Kantons St. Gallen will die Vergünstigungen bei der Kinderbetreuung neu ausrichten und im ganzen Kanton vereinheitlichen, um die Chancengerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Sie schickt eine Totalrevision des Kinderbetreuungsgesetzes in die Vernehmlassung. kibesuisse hat eine Stellungnahme dazu eingereicht.

Im Kanton St. Gallen soll dank des Entwurfes zur Totalrevision des Kinderbetreuungsgesetzes mit einem einheitlichen Subventionierungssystem eine Grundlage geschaffen werden, um die Chancengerechtigkeit beim Zugang zu den Angeboten der familienergänzenden Bildung und Betreuung deutlich zu verbessern. kibesuisse begrüsst dies in seiner Stellungnahme sehr.

Der Fokus der Gesetzesvorlage liegt auf der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Bekämpfung des Fachkräftemangels. Aus Sicht des Verbandes kommt der Fokus auf die frühkindliche Bildung und das Kindswohl hingegen zu kurz. Die familienergänzende Bildung und Betreuung muss idealerweise über die gesamte Kindheit hinweg betrachtet und geregelt werden. Daher hätte sich der Verband ein Subventionierungssystem gewünscht, das alle drei Betreuungsformen einheitlich regelt UND ausreichend finanziert.

Ebenfalls kritisiert kibesuisse an der Vorlage, dass Bemühungen zur Qualitätsentwicklung über die Mindestanforderungen hinaus im Subventionierungssystem nicht mitberücksichtigt worden sind. Im aktuellen Entwurf hängt es vom Engagement der Politischen Gemeinden ab, diese Bemühungen mitzufinanzieren – und zwar in Form einer «Kann-Formulierung». 

Zur Stellungnahme