Kanton Solothurn: Trotz Akzeptanz der Betreuungsgutscheine wichtige Fragen unbeantwortet
Die Gesetzesvorlage zur finanziellen Unterstützung der familienergänzenden Bildung und Betreuung im Kanton Solothurn wurde in einer Vernehmlassung mehrheitlich positiv aufgenommen. Auf dieser Grundlage hat der Regierungsrat die Eckpunkte für die Behandlung durch den Kantonsrat festgelegt. Trotz der grundsätzlichen Zustimmung bleibt jedoch offen, ob das vorgeschlagene Modell tatsächlich alle Bedürfnisse abdeckt und zukünftige Herausforderungen bewältigen kann.
In der Vernehmlassung zur Gesetzesvorlage, die einkommensabhängige Betreuungsgutscheine für Eltern im Kanton Solothurn vorsieht, sind 57 Stellungnahmen eingegangen. Dabei zeigt sich, dass die Mehrheit der Teilnehmenden die Mitfinanzierung durch den Kanton und die Gemeinden begrüsst. Der Regierungsrat verzichtet auf eine einheitliche Vorgabe zur Bedarfsabklärung und überlässt dies den Gemeinden, was auf den ersten Blick mehr Flexibilität verspricht. Allerdings könnte dies auch zu uneinheitlichen Standards und möglicherweise ungerechter Verteilung der Ressourcen führen.
Qualitätsentwicklung nicht aufgenommen
Obwohl in der Vernehmlassung mehrfach eine stärkere finanzielle Beteiligung des Kantons gefordert wurde, hält der Regierungsrat am bisherigen Finanzierungsanteil von 20 Prozent fest. Diese Entscheidung erweitert zwar den Handlungsspielraum der Gemeinden, lässt jedoch die Frage offen, ob die Gemeinden ohne zusätzliche Mittel die wachsenden Anforderungen bewältigen können. Zudem könnten die Ablehnung eines Einheitstarifs und die Betonung auf lokale Autonomie in der Praxis zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen führen, was weder für die Bürgerinnen und Bürger noch für die angestrebte Chancengerechtigkeit von Vorteil ist. Ein weiterer kritischer Punkt ist das nach wie vor fehlende Bekenntnis zu zusätzlichen Investitionen in die Qualitätsentwicklung: Die Vorlage hält lediglich an der Basisqualität fest.
Nun ist der Kantonsrat an der Reihe
Insgesamt zeigt die Vernehmlassung zwar eine breite Unterstützung für das Projekt. Dennoch bleiben entscheidende Fragen hinsichtlich der finanziellen Tragfähigkeit, der Gleichbehandlung und der praktischen Umsetzung unbeantwortet. Der Regierungsrat hat das Departement des Innern beauftragt, die Botschaft und den Entwurf an den Kantonsrat auf dieser Grundlage auszuarbeiten. Ob diese Vorschläge den Praxistest bestehen werden, bleibt abzuwarten.