04.06.2024

Kanton Solothurn: Teilrevision des Sozialgesetzes; familienergänzende Kinderbetreuung

Im Kanton Solothurn soll das Angebot und die Finanzierung der familienergänzenden Bildung und Betreuung neu geregelt werden. Der Regierungsrat will sich künftig mit 20 Prozent an den Kosten beteiligen. Es ist ein kantonsweite Einführung von Betreuungsgutscheinen und die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots vorgesehen. kibesuisse begrüsst in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung sehr, dass sich der Kanton Solothurn neu finanziell an den Kosten der familienergänzenden Bildung und Betreuung beteiligen will. Die Subventionierung soll vereinheitlicht werden und neben einkommensschwachen Familien soll auch der höhere Mittelstand unterstützt werden.

Allerdings fehlt im Gesetzestext ein klares Bekenntnis zu zusätzlichen Investitionen in die Qualitätsentwicklung für alle Formen der familienergänzenden Bildung und Betreuung. kibesuisse kritisiert dies vehement. Das neu zu schaffende Fördersystem muss neben einer Tarifreduktion für die Eltern zwingend die Qualitätsentwicklung und deren Finanzierung unterstützen. Es darf nicht sein, dass die Hauptinvestitionen in die Subventionierung der Erziehungsberechtigten fliessen und verhältnismässig wenig Geld dafür verwendet wird, die Rahmenbedingungen für die gesamte Branche oder die Anstellungsbedingungen für die Fachpersonen zu verbessern.

Zur Stellungnahme