10.09.2024

Kanton Solothurn: Gesetzesrevision zu Früher Sprachförderung

Alle Kinder mit einem Bedarf werden künftig vor dem Eintritt in den Kindergarten ein Sprachförderangebot besuchen können. Mit der beschlossenen Gesetzesrevision müssen die Gemeinden im Kanton Solothurn ein Angebot der frühen Sprachförderung einführen. Sie ermitteln mit einem Fragebogen die Deutschkenntnisse aller Kinder 18 Monate vor Kindergarteneintritt. Sie müssen für Kinder mit Sprachförderbedarf ein Angebot der frühen Sprachförderung an zwei Halbtagen pro Woche zur Verfügung stellen. Dafür werden Spielgruppen und Kindertagesstätten genutzt. Verordnung und Gesetz sind per 1. August 2024 in Kraft getreten.

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