Kanton Basel-Stadt: Mindestlohn gilt nun auch für Tagesfamilien
Das per 1. Juli 2022 in Kraft getretene Mindestlohngesetz im Kanton Basel-Stadt gilt infolge Regierungsratsbeschluss vom 16. April 2024 nun auch für Tagesfamilien. Tagesfamilien mit Betreuungsbeiträgen erhalten ebenfalls den gesetzlich festgesetzten kantonalen Mindestlohn, nämlich aktuell 21.70 Franken brutto pro Arbeitsstunde (Stand 1. Januar 2024). Bei gleichzeitiger Betreuung von mehreren Kindern erhöht sich der Stundenlohn. Ferner erfolgen rückwirkend Ausgleichszahlungen an die Tagesfamilien (ab 1. Juli 2022). Das Bemerkenswerte daran ist, dass der Kanton die Differenz im Subventionsbeitrag an die Tagesfamilienorganisationen übernimmt.
Mit der Einführung des Mindestlohns erfährt die bewährte und anerkannte Form der familienergänzenden Bildung und Betreuung in Tagesfamilien eine Wertschätzung, die seitens kibesuisse sehr begrüsst wird. Es ist jedoch wichtig, dass die Kosten nicht auf die Erziehungsberechtigten oder die Tagesfamilienorganisationen abgewälzt werden.
Die finanzielle Honorierung für die wertvolle Arbeit von Tagesfamilien ist ein Meilenstein in der Anerkennung dieses flexiblen und niederschwelligen Angebots, welches sich unter anderem für Eltern eignet, die auf Abruf oder in Schichten arbeiten, und auf Tagesfamilien angewiesen sind, um die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie zu gewährleisten. Hier sind der Bedarf und die Nachfrage nach wie vor gross.