01.07.2024

Kanton Basel-Landschaft: Gesetz über frühe Sprachförderung soll auf 1. September 2024 in Kraft treten

Immer mehr Kinder sprechen und verstehen immer schlechter Deutsch. Gemeinden, die dem entgegenwirken wollen, hatten dafür aber bisher keine gesetzliche Grundlage. Der Regierungsrat hat nun festgelegt, dass das am 14. September 2023 vom Landrat beschlossene Gesetz zur frühen Sprachförderung ab dem 1. September 2024 in Kraft treten soll. Die Kosten für eine obligatorische Sprachförderung tragen die Gemeinden, für die freiwillige Sprachförderung können die Kosten aufgeteilt werden. Der Kanton beteiligt sich an Aus- und Weiterbildungskosten für Spielgruppen und Kindertagesstätten sowie an den dadurch entstehenden Kosten über einen jährlichen Sockelbeitrag.

Link zum Gesetz und zur Verordnung.

Link zur Medienmitteilung des Kantons Basel-Landschaft.