10.09.2024

Kanton Basel-Landschaft: Gesetz über die frühe Sprachförderung ab 1. September 2024

Das neue Gesetz zur frühen Sprachförderung bietet den Gemeinden eine gesetzliche Grundlage zur Umsetzung eines selektiven Sprachförderobligatoriums, damit die frühe Sprachförderung flächendeckend und möglichst einheitlich implementiert werden kann.

Ab Januar 2025 wird jährlich eine Sprachstanderhebung durchgeführt. Dies betrifft alle dreijährigen Kinder im Kalenderjahr vor dem Kindergarteneintritt, welche im Kanton Basel-Landschaft wohnen.

Für die Kitas/Tagesfamilien und Spielgruppen (sogenannte Leistungserbringende) bedeutet das neue Gesetz, dass sie die Möglichkeit haben, sich als Angebot früher Sprachförderung anerkennen zu lassen.

Nähere Auskünfte sind hier zu finden: Leistungserbringende — baselland.ch

Weitere Informationen: Frühe Sprachförderung Basel-Landschaft — baselland.ch