25.10.2024

Kanton Basel-Landschaft: Frist zur Behandlung der Volksinitiative «Gebührenfreie Kinderbetreuung für alle Familien» verlängert

In Absprache mit dem Initiativkomitee hat der Regierungsrat dem Landrat beantragt, die Frist zur Behandlung der kantonalen Kita-Initiative um ein Jahr bis zum August 2026 zu verlängern. Die aktuelle Lage für die Organisationen der familienergänzenden Bildung und Betreuung im Baselbiet ist kritisch. Aus Sicht von kibesuisse stehen deshalb Kanton und Gemeinden in der Pflicht, die Behandlung voranzutreiben und Massnahmen zu ergreifen.

Im Rahmen des kantonalen Grossprojekts «Weiterentwicklung der familien- und schulergänzenden Betreuung (FEB/SEB) und der Tagesschulen» wird der Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Gebührenfreie Kinderbetreuung für alle Familien» erarbeitet. Dies braucht mehr Zeit, wie der Regierungsrat nun in seiner Medienmitteilung schreibt. Deshalb hat er in Absprache mit dem Initiativkomitee dem Landrat beantragt, die Behandlungsfrist um ein Jahr zu verlängern (siehe Landratsvorlage).

Die Branche der familienergänzenden Bildung und Betreuung in Baselland steckt in der Krise – dies gilt umso mehr, seit das neu eingeführte Massnahmenpaket im benachbarten Kanton Basel-Stadt die Lage verschärft hat. Dennoch müssen sich die Baselbieter Organisationen und Familien weiter gedulden. Denn nun ist klar: Vor 2027 ist nach jetzigem Stand keine Gesetzesänderung zu erwarten. Für einige Organisationen der familienergänzenden Bildung und Betreuung könnte dies zu spät sein – es drohen Kitaschliessungen und die Abwanderung des Personals. 

Angesichts des dringenden Handlungsbedarfs ist für kibesuisse stossend, dass die Behandlungsfrist verlängert wird. Aus Sicht des Verbandes muss es vorwärtsgehen und darf keine weiteren Verzögerungen geben: Kanton und Gemeinden stehen hier ganz klar in der Verantwortung. 

Medienmitteilung des Regierungsrats vom 23. Oktober 2024: «Volksinitiative «Gebührenfreie Kinderbetreuung für alle Familien» – Verlängerung der Behandlungsfrist»