10.09.2024
Kanton Aargau: Unterstellung von familienergänzenden Betreuungseinrichtungen unter das Gastgewerbegesetz
Die Revision der Gastgewerbeverordnung ist aufgrund zusätzlichem Regelungsbedarf leider noch nicht abgeschlossen. Dieser gestaltet sich anspruchsvoller als ursprünglich gedacht. Die Befreiung der KITAs ist davon nicht betroffen. Diese Neuregelung wird in der neuen Verordnung, wie vereinbart, enthalten sein. Das Amt für Verbraucherschutz ist zuversichtlich, dass die revidierte Gastgewerbeverordnung per 1.1.2025 in Kraft tritt.