Aargau: Bund unterstützt Kinderbetreuung im Kanton
Das Kinderbetreuungsgesetz verpflichtet die Gemeinden, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis Ende Primarschule sicherzustellen.
Ende Juli 2018 hat der Kanton Aargau im Rahmen der Finanzhilfen für die Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die Kinderbetreuung ein Gesuch beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eingereicht. Zuvor hatte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) eine Vorprüfung durchgeführt, «und gesehen, dass es sich lohnt, bei sämtlichen Gemeinden die nötigen Daten einzuholen und ein Gesuch beim BSV zu stellen», so Martin Allemann, wissenschaftlicher Mitarbeiter im DGS. Mit dem Ende November 2018 eröffneten Vorentscheid anerkennt das BSV den Kanton Aargau für drei Jahre als beitragsberechtigt, so Allemann.